Abgeltungsteuer prüfen lassen!
Durch die Einführung der Abgeltungsteuer im Jahre 2009 hat sich vieles vereinfacht. Banken oder Fondsgesellschaften führen für ihre Kunden die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge automatisch an das entsprechende Finanzamt ab. Damit keine Nachbelastung für anfallende Kirchensteuer entsteht, werden seit 2015 diese ebenfalls abgeführt.
Grundsätzlich ist die Abgabe der Anlage KAP überflüssig geworden. In einigen Fällen kann sich dennoch das Ausfüllen dieses Formulars lohnen.
Günstigerprüfung vom Finanzamt
Das freiwillige Ausfüllen und die Abgabe der Anlage KAP lohnt sich für alle Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Hier prüft das Finanzamt, ob gegebenenfalls zu viel Abgeltungsteuer gezahlt worden ist.
Beantragung der Günstigerprüfung
Steuerpflichtige können eine sogenannte Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen. Diese Prüfung kann im Formular KAP Zeile 4 (1 = Ja) beantragt werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die von Banken oder Fondsgesellschaften einbehaltene Pauschalversteuerung höher ist als der persönliche Steuersatz. Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent, wird der Differenzbetrag erstattet. In der Regel können Steuerpflichtige mit einer Erstattung rechnen, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Singles nicht über 15.700 EUR und bei Verheirateten nicht über 31.400 EUR liegt. Hier müssen zusätzlich die Originalbescheinigungen der Bank oder Fondsgesellschaft der Steuererklärung beigelegt werden.
Hat der Sparer seine Freistellungsaufträge (Single 801 EUR /Verheiratete 1.602 EUR) nicht oder zu gering bei seinen Geldinstituten abgegeben, besteht ebenfalls im Formular KAP die Möglichkeit einer Nachprüfung Zeile 5 (1 = Ja). So werden bei der Verteilung der Freistellungsaufträge auf mehrere Institute die nicht erteilten oder nicht optimal verteilten Aufträge korrigiert. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer wird erstattet.
Beispiel: Verteilung des Freistellungsauftrags auf mehrere Institute
Institut | Freistellungsauftrag | Kapitalerträge |
Fondsgesellschaft | 400 EUR | 680 EUR |
Bank Sparbuch | 200 EUR | 70 EUR |
Bausparvertrag | 201 EUR | 51 EUR |
Gesamt | 801 EUR | 801 EUR |
Da der Freistellungsauftrag für die Fondsgesellschaft zu niedrig war, wurde entsprechende Abgeltungsteuer abgeführt.
Fondsgesellschaft Kapitalerträge | 680 EUR |
Freistellungsauftrag | ./. 400 EUR |
Kapitaleinkünfte | 280 EUR |
280 EUR (25% Abgeltungsteuer = 70 EUR + Soli 3,85 EUR = 73,85 EUR). Abgeführte Abgeltungsteuer 73,85 EUR.
Mit der Günstigerprüfung können Steuerpflichtige beim Finanzamt eine Korrektur der Abgeltungsteuer beantragen.
Hinweis: Die Darstellung stellt keine Steuerberatung dar. Für Ihre persönliche Situation konsultieren Sie Ihren Steuerberater.