Negativkriterien
Negativkriterien bei nachhaltigen Geldanlagen
Die TERRASSISI® Fonds haben zusätzlich zum Best-in-Class-Ansatz einige Ausschlusskriterien definiert, um die Unternehmen, die in bestimmten ethisch kontroversen Geschäftsfeldern tätig sind bzw. bestimmte ethisch kontroverse Geschäftspraktiken verfolgen, von vornherein auszuschließen -Negativkriterien.
Dieser ethische „Filter“ stellt sicher, dass auf keinen Fall in Unternehmen, die in diesen Geschäftsfelder operieren, investiert wird – egal wie gut das Abschneiden beim Best-in-Class-Ansatz ist.
Die Ausschlusskriterien werden auch als Negativkriterien bezeichnet.
Ethisch kontroverse Geschäftsfelder, z.B.
- Rüstungsgüter
- Biozide
- Verstoß gegen Menschenrechte durch Pornografie
- Embryonenforschung
Ethisch kontroverse Geschäftspraktiken, z.B.
- Kinderarbeit
- Tierversuche
- Arbeitsrechte
- Menschenrechtsverletzungen
- Verursachung massiver Umweltschäden
- Kontroverse Wirtschaftspraktiken (z.B. Korruption)
Bei Staaten
Folgende Zustände und Aktivitäten eines Landes werden als ethisch besonders kontrovers eingestuft:
- Arbeitsrechtverletzungen
- Atomwaffenbesitz
- Autoritäre Regime
- Geldwäsche
- Kinderarbeit
- Korruption
- Menschenrechtsverletzungen
- Todesstrafe
- Mangelhafter Klimaschutz
”Wertpapiere mit Wertschätzung für Ethik und Moral”